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   LG Arnsberg, 13.03.2001 - 1 O 636/00   

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https://dejure.org/2001,73046
LG Arnsberg, 13.03.2001 - 1 O 636/00 (https://dejure.org/2001,73046)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 O 636/00 (https://dejure.org/2001,73046)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 O 636/00 (https://dejure.org/2001,73046)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 07.07.2020 - 13 W 3/20

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Verteidigung gegen Schmerzensgeldklage;

    Einen Vergleichs- und Orientierungsmaßstab bilden das Urteil des OLG Saarbrücken vom 10.08.2011 - 5 U 56/10, Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38822, mit welchem einem Mann 7.000,00 ? Schmerzensgeld zugesprochen wurden, der durch einen Faustschlag ins Gesicht einen Unterkieferbruch erlitt, weswegen er mit der Folge einer verbleibenden, aber nicht entstellenden Narbe zweimal operiert, 5 Tage stationär und anschließend ambulant behandelt werden musste und 3 Wochen krankgeschrieben war, das Urteil des LG Köln vom 27.04.2018 - 22 O 444/13, BeckRS 2018, 9509, mit welchem einem Mann 6.500,00 ? Schmerzensgeld zugesprochen wurden, der infolge eines Kopfstoßes eine zu operierende Jochbeinfraktur mit bleibendem Taubheitsgefühl im Bereich der rechten Gesichtshälfte erlitt, das Urteil des OLG Hamm vom 08.05.2000 - 13 U 7/00, BeckRS 2007, 2179, mit welchem einem Mann 5.000,00 ? Schmerzensgeld zugesprochen wurden, der durch Faustschläge neben zahlreichen Gesichtsplatzwunden und einer bleibenden 5 cm langen Narbe, Schnittwunden an den Ohren sowie einer Gehirnerschütterung und einer Fingerverletzung eine Jochbogenfraktur erlitt, wegen der er operiert und 4 Tage stationär behandelt werden musste, das Urteil des LG Düsseldorf vom 01.12.2006 - 15 O 488/05, BeckRS 2010, 15035, mit welchem einem 18-Jährigen 5.000,00 ? zugesprochen wurden, dem von einem 16-Jährigen durch Faustschläge und einem Kopfstoß ins Gesicht eine Jochbeinfraktur, eine Orbitafraktur mit bleibender 3 cm langer Narbe unter dem linken Auge und eine beidseitige Unterkieferfraktur sowie ein Eckzahnverlust beigebracht worden waren, weswegen der Geschädigte operiert und 18 Tage stationär behandelt werden musste, das Urteil des LG Arnsberg vom 13.03.2001 - 1 O 636/00, Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38834, mit welchem einem Fußballer 10.000,00 DM zugesprochen wurden, der während eines Spiels einen Faustschlag ins Gesicht erhielt, wodurch er einen doppelten Unterkieferbruch erlitt, weswegen er zweimal stationär behandelt und operiert werden musste und eine weitere Operation erforderlich werden dürfte, das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.10.2011 - 24 U 134/11, BeckRS 2011, 28420, mit welchem einem zu 50 % mithaftenden Rennradfahrer 4.000,00 ? zugesprochen wurden, der infolge eines Sturzes im Straßenverkehr eine Jochbeinfraktur, eine Orbitabodenfraktur und eine Oberkieferfraktur sowie Prellungen, Schürfwunden und für längere Zeit ein Taubheitsgefühl in der linken Gesichtshälfte erlitt, weswegen er 7 Tage stationär behandelt und operiert und zur Metallentfernung nochmals operiert und 3 Tage stationär behandelt werden musste, der Beschluss des OLG Zweibrücken vom 02.08.2013 - 2 UF 30/13, BeckRS 2013, 17563, mit welchem einer Ehefrau 3.000,00 ? zugesprochen wurden, die infolge eines Kopfstoßes ihres Ehemannes ins Gesicht und den dadurch verursachten Sturz großflächige Hämatome im Stirn- und Augenbereich, ein Hämatom am Hinterkopf und Schürfwunden an den Händen erlitt und das Urteil des OLG München vom 09.08.2001 - 19 U 2623/01, Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38746, durch welches einem jungen Mann 5.000,00 DM zugesprochen wurden, der durch von ihm provozierte Faustschläge ins Gesicht eine Nasenbeinfraktur mit Platzwunde am Nasenrücken erlitt, weswegen er ambulant behandelt werden musste und 16 Tage arbeitsunfähig war.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2023 - 19 U 14/23

    Faustschlag, Fußballspiel, deliktischer Anspruch, Notrwehrlage, Schmerzensgeld

    Zur Orientierung hatte das Landgericht Wuppertal in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 20.04.2020 (Bl. 72 der Akte) auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 10.03.2020 bereits ausgeführt, dass bei den unstreitigen Verletzungen des Klägers bereits ein Schmerzensgeld i.H.v. 5.000 Euro angemessen sei und sich dabei an den Entscheidungen des Landgerichts München, Urt. v. 27.02.2014 - 14 O 4102/13 (doppelter Kieferbruch, ca. 7.200 EUR) und Landgericht Arnsberg, Urt. v. 13.03.2001 - 1 O 636/00 (damals 10.000 DM) orientiert.
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